Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Bei Annullierung vier Monaten vor dem reservierten Termin werden keine Kosten verrechnet.
  • Bei Annullierung drei Monaten vor dem reservierten Termin werden 25% der Kosten verrechnet.
  • Bei Annullierung zwei Monaten vor dem reservierten Termin werden 50% der Kosten verrechnet.
  • Bei Annullierung einen Monat vor dem reservierten Termin müssen wir die gesamten Kosten verrechnet.
  • Die Annullierungstoleranz der reservierten Personenzahl wegen Krankheit oder sonstigem beträgt 10% (z.B. bei 20 Reservierten können 2 Personen abgemeldet werden). Werden diese nicht abgemeldet, müssen die Kosten verrechnet werden.
  • Der Mieter hat grundsätzlich in jedem Falle die reservierte und gemietete Anzahl Betten/Nächte zu bezahlen.
  • Kann der Mieter den vereinbarten Aufenthalt aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter sofort zu melden. Er bleibt aber für Übernachtungspreis/Zusatzleistungen haftbar, soweit eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung und die Weisungen des Vermieters einzuhalten. Bei groben Verstössen und Widerhandlungen kann der Mieter durch den Vermieter fristlos aus dem Berggasthaus Obere Wechten weggewiesen werden.
  • Bei Bettnässern bitten wir Sie eine Matratzen-Unterlage mit zu nehmen. Ansonsten müssen wird Ihnen die chemische Reinigung in Rechnung stellen (pauschal Fr. 80.-).
  • Mutmassliche Beschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Bei Buchung HP/VP sowie Garni ist es untersagt die Getränke selber mitzubringen.
  • Im ganzen Haus gilt aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen ein Rauch- und Hundeverbot!
  • Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.